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Hecken- und Baumschnitt

Der jährliche Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist unumgänglich. Zeitpunkt und Termine richten sich natürlich nach dem Wachstum der Pflanzen in der Vegetationszeit. Es ist aus naturschutzrechtlichen Gründen aber nicht alles beim Hecken- und Baumschnitt erlaubt. Die Baumpflege und Heckenschnitt sind rechtlich geregelt durch die Landesnaturschutzgesetze.

Zum Schutz von brütenden Vögeln und anderen Kleintieren gelten folgende Bestimmungen:

Von 16. März bis 31. August ist es grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken, Gebüsch und sonstiges Gehölz sowie Röhrichtbestände zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen.

BaumschnittHeckenschnitt

Die Anzahl der pflegebedürftigen Bäume steigt von Jahr zu Jahr. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und fachgerecht Ausführung von Pflegeschnitten und Baumsanierungen.

Die Baumfällung gehört ebenso zu unserem Leistungsangebot wie das anschließende entfernen der Wurzeln.

Baumschnitt
Garten-, Grab- und Landschaftspflege Steve Nagel, Schillerstraße 15, 61200 Wölfersheim-Wohnbach
Tel.: (06 036) 98 47 02, Fax: (06 036) 98 47 92, Mobil: (01 72) 91 96 647, E-Mail: steve.nagel@gmx.de, Impressum